Hinweisgebersystem
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1. Unser Hinweisgebersystem
Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, interner Regeln, der Prinzipen unserer Verhaltensgrundsätze sowie des Code of Conduct für Geschäftspartner hat bei Volkswagen Osnabrück oberste Priorität. Der Erfolg unseres Unternehmens basiert auf Integrität und Compliance. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es wichtig, von möglichem Fehlverhalten unserer eigenen Beschäftigten oder denen unserer Zulieferer zu erfahren und dieses zu unterbinden. Deshalb betreibt das Zentrale Aufklärungs-Office ein unabhängiges, unparteiisches und vertrauliches Hinweisgebersystem.
Eine wichtige Säule unseres Hinweisgebersystems ist der Grundsatz des fairen Verfahrens. Es garantiert den größtmöglichen Schutz für Hinweisgeber, Betroffene und Beschäftigte, die an der Aufklärung des gemeldeten Fehlverhaltens mitwirken. Dazu gehört auch, dass wir Möglichkeiten zur anonymen Meldung und Kommunikation anbieten. Wir versichern keine Maßnahmen zu ergreifen, um anonyme Hinweisgeber zu identifizieren, die unser Hinweisgebersystem nicht missbrauchen. Benachteiligungen von Hinweisgebern sowie allen Personen, die zu Untersuchungen bei Volkswagen Osnabrück beitragen, werden nicht toleriert. Für Betroffene gilt die Unschuldsvermutung, bis der Verstoß nachgewiesen ist. Die Untersuchungen werden mit äußerster Vertraulichkeit durchgeführt. Die Informationen werden in einem fairen, schnellen und geschützten Verfahren verarbeitet.
Wie bearbeiten wir Ihren Hinweis?
Qualifizierte und erfahrene Beschäftigte des Zentralen Aufklärungs-Offices prüfen alle Meldungen auf potentiell schwere Regelverstöße durch Beschäftigte des Volkswagen Konzerns gründlich und gehen ihnen systematisch nach. Zunächst erhalten Hinweisgebende eine Eingangsbestätigung. Anschließend bewertet das Aufklärungs-Office den Hinweis. Dies beinhaltet die Beschaffung von Informationen insbesondere von Hinweisgebern. Nur wenn sich daraus ein Anfangsverdacht auf einen potenziellen Regelverstoß ergibt, wird eine geeignete Untersuchungseinheit mit der Untersuchung des Falls beauftragt. Anschließend bewertet das Aufklärungs-Office die Untersuchungsergebnisse und spricht im Fall eines festgestellten Fehlverhaltens eine geeignete Sanktionsempfehlung aus. Informationen über den Bearbeitungsstatus des Hinweises sowie über das Ergebnis einer möglichen Untersuchung werden den Hinweisgebenden unverzüglich mitgeteilt. Die Bearbeitungszeit kann variieren und hängt u.a. vom Gegenstand des Hinweises ab.
Potentielle Verstöße gegen den Code of Conduct für Geschäftspartner, einschließlich schwerwiegender Risiken und Menschenrechts- und Umweltverletzungen durch direkte und indirekte Lieferanten, können ebenfalls an das Zentralen Aufklärungs-Offices gemeldet werden. Das gilt ebenso für sonstige Meldungen, die sofortige Maßnahmen durch das Unternehmen erfordern. Das Aufklärungs-Office informiert die zuständigen Stellen, die den Sachverhalt entsprechend bearbeiten. Dazu gehören insbesondere erforderliche Maßnahmen zur Minimierung oder Beendigung von Verstößen und/oder Risiken.
Weitere Informationen über die diesbezüglichen Verfahrensgrundsätzen finden sich hier.
2. Welche Art von Meldungen möchten Sie abgeben?
a) Eine Beschwerde über Produkte oder Dienstleistungen an unseren Kundendienst
Bei Beschwerden bzw. Feedback zu Fahrzeugen und Dienstleistungen der Volkswagen Osnabrück GmbH oder unserer Geschäftspartner (z.B. Autohäuser, Werkstätten), wenden Sie sich bitte an info@volkswagen-os.de.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Produkt- und Dienstleistungsbeschwerden, die über die im Hinweisgebersystem aufgeführten Meldekanäle eingereicht werden, nicht weitergeleitet und aus Zuständigkeitsgründen auch nicht bearbeitet werden können.
b) Eine Verdachtsmeldung zu potentiellem Fehlverhalten an unser Hinweisgebersystem
Das Hinweisgebersystem bietet verschiedene Kanäle, um potenzielles Fehlverhalten von Beschäftigten der Volkswagen Osnabrück GmbH, Verstöße gegen Code of Conduct für Geschäftspartner oder menschenrechtliche und umweltbezogenen Risiken und Verstöße in unserer Lieferkette zu melden.
Dies berührt jedoch nicht das gesetzlich verankerte Recht, sich wie unten beschrieben an die zuständigen Behörden zu wenden.
Das Zentrale Aufklärungs-Office von Volkswagen Osnabrück kann per E-Mail über die folgende Adresse erreicht werden: io@volkswagen.de.
Bei Kundenbeschwerden wenden Sie sich bitte an den unter „Eine Beschwerde über Produkte oder Dienstleistungen an unseren Kundendienst“ aufgeführten Kanal.
Postalisch/persönlich
Postanschrift:
Volkswagen AG, Zentrales Aufklärungs-Office
Postfach 1717
Berliner Ring 2
38436 Wolfsburg, Deutschland
Persönlich:
Bitte vorab einen Termin über io@volkswagen.de vereinbaren.
Ombudsleute
Externe Rechtsanwälte (Ombudsleute), die zum Hinweisgebersystem beraten oder sicherstellen, dass Meldungen von Hinweisgebern – auf Wunsch auch anonym – an das Aufklärungs-Office weitergeleitet werden, stehen zur Verfügung.
Wer mit den Ombudsleuten in Kontakt treten möchte, findet alle notwendigen Information unter dem folgenden Link: https://ombudsleute-der-volkswagen-ag.de/.
Online Meldekanal
Es besteht die Möglichkeit, über eine internetbasierte Kommunikationsplattform (SpeakUP) in mehr als 65 Sprachen mit dem Aufklärungs-Office in Kontakt zu treten. Das System ist vertraulich und geschützt und bietet die Möglichkeit, Hinweise anonym abzugeben.
Sie können den Online-Meldekanal über den folgenden Link aufrufen:
https://goto.speakup.report/de-DE/volkswagen/home.
Eine ausführliche Anleitung, wie sie Hinweise online, per App oder über Telefon angeben können, finden Sie hier.
Telefon
Sie können uns 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche eine telefonische Nachricht hinterlassen. Nach der Eingabe der Telefonnummer (die für das Land gilt, in dem Sie sich befinden) werden Sie aufgefordert, den dazugehörigen Organisationscode einzugeben. Dann können Sie Ihre Meldung als Sprachnachricht abgeben. Das Aufklärungs-Office erhält davon lediglich eine Abschrift. Wählen Sie sich wieder ein, um die Antwort oder weitere Fragen unseres Teams zu hören.
Für die deutsche Hotline wählen Sie bitte die +49 800 1818 952 und halten Sie den Organisationscode 122203 bereit. Befinden Sie sich in einem anderen Land oder einer anderen Region, wählen Sie bitte die entsprechende Nummer aus der folgenden Liste aus: Link.
SpeakUp App
Sie können auch die App „SpeakUp - Listen for a change“ von People Intouch herunterladen (nur für private Geräte), um auf das sichere Meldesystem zuzugreifen. Über diese App können Sie Ihre Meldung schriftlich einreichen oder eine Sprachnachricht (auch anonym) hinterlassen. Sie benötigen den Organisationscode 122203. Loggen Sie sich wieder ein, um die Antwort unseres Teams zu sehen oder weitere Fragen zu beantworten.
3. Haben Sie weitere Fragen oder benötigen einen Ansprechpartner vor Ort?
Fragen oder Verbesserungsvorschläge zum Hinweisgebersystems können ebenfalls an das Zentrale Aufklärungs-Office gerichtet werden.
Darüber hinaus kann unser lokaler Compliance-Beauftragter in allen Angelegenheiten des Hinweisgebersystems auch über compliance@volkswagen-os.de angesprochen werden.
Externer Meldekanal für Deutschland
Die Regierung von Deutschland hat Behörden benannt, die auch Meldungen über Fehlverhalten als externen Meldekanal entgegennehmen. Den entsprechenden Meldekanal finden Sie hier.